
Am 1. März 2026 finden in allen bayerischen Diözesen – also auch hier in St. Benno – die Neuwahlen der Pfarrgemeinderäte statt.
Gemäß Beschluss des Pfarrgemeinderates vom 11. Oktober 2025 sind für die kommende vierjährige Wahlperiode zehn Mitglieder des Pfarrgemeiderates zu wählen.
Bekanntgabe
der Pfarrgemeinderatswahl in der Pfarrei St. Benno (mit Filialkirche St. Barbara)
Der Wahltag ist Sonntag, 1. März 2026.
In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:
- Online-Wahl:
vom 9. bis 25. Februar 2026 - Im Wahllokal:
St. Barbara, Sonntag, 1. März 2026 von 10:40 Uhr bis 10:55 Uhr und von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
St. Benno, Samstag, 28. Februar 2026 von 18:10 Uhr bis 18:25 Uhr und von 19:15 Uhr bis 19:45 Uhr
St. Benno, Sonntag, 1. März 2026 von 09:10 Uhr bis 09:25 Uhr und von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr - Per Briefwahl:
Briefwahlunterlagen können ab sofort formlos über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss beantragt werden und werden ab 9. Februar 2026 ausgegeben.
Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 1. März 2026 13 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Alle Wahlberechtigten erhalten ab Anfang Februar 2026 per Post ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.
Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten.
Das Formular erhalten Sie im Pfarrbüro oder online (den Link finden Sie unten). Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 1. Februar 2026 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.
Den Wahlausschuss erreichen Sie über das Pfarrbüro.
Aufforderung
des Wahlausschusses, Personen für die Wahl des Pfarrgemeinderates vorzuschlagen
Mitglied im Pfarrgemeinderat kann eine Person werden
- die katholisch und Mitglied der katholischen Kirche ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- in unserer Pfarrei wohnhaft ist oder
- aktiv am kirchlichen Leben in unserer Pfarrei teilnimmt, sich dort ehrenamtlich
engagiert oder geistlich beheimatet ist.
Jedes wahlberechtigte Mitglied kann dazu Personen vorschlagen.
Wahlvorschläge müssen bis zum 11. Januar 2026 beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Die beiden dafür notwendigen Formulare erhalten Sie im Pfarrbüro, beim Wahlausschuss oder online (die Links finden Sie unten).
Bekanntmachung
über die Bildung eines Wahlausschusses für die Pfarrgemeinderatswahl in der Pfarrei St. Benno (mit Filialkirche St. Barbara)
Die Mitglieder des Wahlausschusses sind:
- Sebastian Knaak (Vorsitzender)
- Tobias Klein (stellvertretender Vorsitzender)
- Michael Merkl (Schriftführer)
- Manfred Lange
- Ludwig Sperrer (Pfarrer)
Sebastian Knaak, Vorsitzender des Wahlausschusses
Formulare
Folgende Formulare stehen Ihnen online zur Verfügung (alle Links sind externe Links):
- Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrgemeinde als pdf-Datei und als docx-Datei
- Erklärung zur Kandidatur als pdf-Datei und als docx-Datei
- Wahlvorschlag als pdf-Datei und als docx-Datei
