Am 24. November 2024 finden in allen bayerischen Diözesen – also auch hier in St. Benno – die Neuwahlen der Kirchenverwaltungen statt.
Es sind 6 Mitglieder der Kirchenverwaltung für die kommenden 6 Jahre zu wählen.
Bekanntmachung
über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 der katholischen Kirchengemeinde St. Benno (mit Filialkirche St. Barbara)
Die Wahl findet am Sonntag, 24. November 2024 statt.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sind:
- Michael Merkl (Vorsitzender)
- Klaus Keil (stellvertretender Vorsitzender)
- Martin Babl (Schriftführer)
- Josef Gschirr
- Ludwig Sperrer (Pfarrer)
Wahlliste
Der Wahlausschuss hat aus den eingegangenen Wahlvorschlägen folgende Wahlliste erstellt (wenn Sie auf den jeweiligen Nachnamen klicken, finden Sie eine ausführliche Vorstellung):
- Arndt, Christoph (34), München, Wirtschaftsingenieur (M.Sc.)
- Bachhuber, Klaus (66), München, Rentner
- Bernert, Ursula (32), München, Bänkerin
- Demmel, Bernhard (61), München, Architekt
- Florek-Marwitz, Johanna (51), Pöcking, Dipl. Biologin
- Huhn, Dorothea (46), München, Geschäftsstellenleiterin
- Klein, Tobias (48), München, IT-Ingenieur
- Koller, Ulrich (44), München, Sozialversicherungsfachangestellter
- Merkl, Dr. Michael (43), München, Physiker und Unternehmensberater
- Neisser, Korbinian (32), München, Diplom-Sachverständiger Immobilienverwaltung
- Russling, Sabine (54), München, Referentin bei Missio München
- Stemerowitz, Karin (32), München, Bankkauffrau/Juristin
Wahlrecht
Wahlberechtigt ist, wer
- der römisch-katholischen Kirche angehört,
- in der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet hat (hiervon kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag eine Befreiung erfolgen),
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Ferner gilt bzgl. Ausschluss oder Ruhen des Wahlrechts Art. 12 GStVS.
Anträge
Die Anträge auf
- Befreiung von der Wahlvoraussetzung des Hauptwohnsitzes (externer Link)
- Briefwahl (externer Link)
können Sie unter den vorgenannten Links herunterladen und im Pfarrbüro (bei der Befreiung von der Voraussetzung des Hauptwohnsitzes im Pfarrbüro der Kirchengemeinde, in der Sie wählen möchten – also im Pfarrbüro St. Benno, wenn Sie hier wählen möchten, Ihr Hauptwohnsitz aber nicht zur Pfarrei St. Benno gehört) einreichen oder im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abholen.
Michael Merkl, Vorsitzender des Wahlausschusses