Gewaltprävention

Hinweise zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf der Homepage

In St. Benno gehen wir gewaltfrei und wertschätzend miteinander um!

Die Pfarrei soll ein sicherer Ort sein, an denen Übergriffe und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen keinen Platz haben. Deshalb hat der Pfarrgemeinderat ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen entwickelt.

Wenn Kinder, Jugendliche, Eltern oder Erziehungsberechtigte Grenzverletzungen oder Übergriffe wahrnehmen oder vermuten, können sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

In St. Benno:

Ludwig Sperrer, Pfarrer, für den Bereich Jugend, Ministranten, Firmvorbereitung, Bücherei, Geflüchtete, lsperrer@ebmuc.de

Ulrich Wandner, Pastoralreferent, für den Bereich Erstkommunionvorbereitung, uwandner@ebmuc.de

Franziska Bromberger, Pastoralreferentin, für den Bereich Krippenspielprojekt, Eltern-Kind-Gruppen, fbromberger@ebmuc.de

Gerhard Hauke, Gemeindereferent, für den Bereich Nachbarschaftshilfe, ghauke@ebmuc.de

 

Auf Diözesanebene (Link: https://www.erzbistum-muenchen.de/im-blick/missbrauch-und-praevention):

Stabstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese München und Freising

Christine Stermoljan, Stabstellenleiterin, Diplom Sozialpädagogin, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin/Verhaltenstherapie cstermoljan@eomuc.de, 0170 2 24 56 02

Lisa Dolatschko-Ajjur, Stabstellenleiterin, Pädagogin (M.A.), LDolatschkoAjjur@eomuc.de, 0160 96 34 65 60

 

Unabhängige Ansprechpersonen der Erzdiözese München und Freising für die Prüfung von Verdachtsfällen von sexuellen Grenzverletzungen, Übergriffen und Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter/innen im kirchlichen Dienst:

Frau Dipl.-Psychologin Kirstin Dawin, St. Emmeranweg 39, 85774 Unterföhring, K.Dawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de, 089 20 04 17 63

Herrn Dr. jur. Martin Miebach, Pacellistr. 4, 80333 München, mmiebach@missbrauchsbeauftragte.de, 0174 3 00 26 47

 

Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene sexuellen Missbrauchs der Erzdiözese München und Freising:

089 21 37 – 7 70 00 berät Betroffene niederschwellig und informiert über Unterstützungsmöglichkeiten.

 

Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen
in der Pfarrei St. Benno

(Stand: 19.08.2022)

  1. Präambel

 

In St. Benno kommen viele verschiedene Menschen zusammen, um miteinander Glauben und Leben zu teilen. Vertrauensvolle Gemeinschaft ist aber nur möglich, wenn jeder sich sicher und vom anderen respektiert fühlt.

Deshalb gilt als oberste Maxime: In St. Benno gehen wir gewaltfrei und wertschätzend miteinander um!

Die persönlichen Grenzen eines jeden zu schützen ist uns wichtig. Dazu braucht es eine Haltung der Achtsamkeit und ein fortlaufendes Ausloten von Nähe und Distanz.

 

Besonders schutzbedürftig sind Kinder, Jugendliche und Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Ähnlichem ihre eigenen Rechte nicht einfordern können. Entsprechend sind sie immer wieder Opfer auch sexualisierter Gewalt.

St. Benno soll ein sicherer Ort für sie sein. Das vorliegende Schutzkonzept soll dazu beitragen.

 

  1. Ziele des Schutzkonzeptes

 

  • Verlässliche Standards innerhalb der seelsorglichen Tätigkeit setzen: Was geht? – Was geht nicht?
  • Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen Sicherheit im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen geben, damit es nicht zu einer Vermeidungspädagogik kommt.
  • Maßstab sein, damit Irritationen bzw. grenzverletzendes Verhalten aus- und ansprechbar wird
  • Transparenz herstellen

 

  1. Schutzkonzept

 

  • Personalauswahl/-entwicklung

 

  • Hauptamtliche Mitarbeiter*innen

 

Alle hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in St. Benno, die in irgendeiner Weise mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt kommen können, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben. Das betrifft z. Zt. alle bei der Kirchenstiftung fest angestellten Mitarbeiter*innen. Die bei der Erzdiözese angestellten pastoralen Mitarbeiter*innen sind dazu ebenfalls verpflichtet.

Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen haben im Rahmen der Mitarbeiterrunde eine Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt erhalten. Diese wird alle zwei Jahre im Rahmen der Mitarbeiterrunde aufgefrischt. Der Pfarrer als Vorgesetzter ist hierfür verantwortlich. Er sorgt auch für die Schulung neu angestellter Mitarbeiter*innen.

 

 

  • Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen

 

In folgenden Bereichen kommen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in regelmäßigen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen, bei dem ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird:

 

Erstkommunionvorbereitung

Alle Gruppenleiter*innen legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung. Sie werden anhand der „Handreichung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen“ geschult und bekommen die Broschüre ausgehändigt.

Erstkommuniongruppen werden grundsätzlich von zwei Personen geleitet.

 

Firmvorbereitung

Alle Mitarbeitenden in der Firmvorbereitung legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung. Sie werden anhand der „Handreichung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen“ geschult und bekommen die Broschüre ausgehändigt.

 

Ministranten-/Jugendarbeit

Alle Jugendgruppenleiter*innen legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung. Sie werden anhand der „Handreichung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen“ geschult und bekommen die Broschüre ausgehändigt.

Vor größeren Freizeiten findet eine Auffrischung der Schulung statt.

 

Krippenspielprojekt

Die Hauptmitarbeiter*innen beim Krippenspielprojekt, die in jeder Probe dabei sind, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung. Sie werden anhand der „Handreichung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen“ geschult und bekommen die Broschüre ausgehändigt.

 

Nachbarschaftshilfe

Alle Mitarbeiter*innen der Nachbarschaftshilfe, die Kinder betreuen (z. B. Hausaufgabenhilfe), legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung.

Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter*innen der Nachbarschaftshilfe anhand der „Handreichung für Ehrenamtliche“ geschult und bekommen die Broschüre ausgehändigt, da hier Begegnungen in Eins-zu-eins-Situationen mit hilfsbedürftigen Menschen die Regel sind.

 

Eltern-Kind-Gruppen

Die Leiter*innen der EK-Gruppen innen legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung. Sie werden anhand der „Handreichung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen“ geschult und bekommen die Broschüre ausgehändigt.

 

Sternsinger

Beim Sternsingerprojekt werden in der Regel die Kinder und Jugendlichen nur wenige Stunden von den ehrenamtlichen Erwachsenen begleitet. Deshalb besteht kaum Gelegenheit zum „Grooming“ (gezielter Aufbau eines Vertrauensverhältnisses in missbräuchlicher Absicht), weshalb auf die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verzichtet werden kann.

Außerdem sind immer zwei Begleiter*innen mit einer Sternsingergruppe unterwegs, wovon in der Regel eine eine Jugendgruppenleiter*in (geschult und mit erweitertem Führungszeugnis) ist, was das Risiko weiter minimiert.

 

Pfarrbücherei

Die Mitarbeitenden in der Pfarrbücherei legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung. Sie werden anhand der „Handreichung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen“ geschult und bekommen die Broschüre ausgehändigt.

 

Ukrainische und andere Flüchtlinge

Die Betreuer*innen der in Pfarrräumen untergebrachten Flüchtlinge legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung. Sie werden anhand der „Handreichung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen“ geschult und bekommen die Broschüre ausgehändigt.

 

Der jeweils zuständige pastorale Mitarbeiter kontrolliert und dokumentiert die Führungszeugnisse und Selbstverpflichtungserklärungen und führt die Schulung durch. Die Führungszeugnisse sind fünf Jahre gültig. Danach muss ein neues vorgelegt werden.

Alle fünf Jahre wird die Schulung wiederholt.

Bei Kooperationsprojekten mehrerer Pfarreien im „Himmel über Neuhausen“ ist die Pfarrei, aus der der Mitarbeitende stammt, dafür verantwortlich, dass Führungszeugnis und Selbstverpflichtung vorliegen.

 

  • Kommunikation und Umgang der Mitarbeitenden mit Kindern und Jugendlichen

 

In den Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt werden den Mitarbeiter*innen klare Regeln zum Umgang mit den Kindern/Jugendlichen vermittelt:

  • Sensibilität und Respekt für individuelle Grenzen (auch auf nonverbale Signale achten)
  • Kinder/Jugendliche nur berühren, wenn diese es ausdrücklich wollen; körperliche Berührungen müssen altersgerecht und der Situation angemessen sein.
  • Kinder ermutigen, Grenzen zu setzen und diese Grenzen auch schützen („Bei uns darf man nein sagen, ohne ausgeschlossen zu werden.“)
  • Intimsphäre achten
  • keine sexualisierte Sprache verwenden oder über die eigene Sexualität reden
  • keine persönlichen Geschenke an Kinder/Jugendliche (sonst kann emotionale Abhängigkeit entstehen)
  • das Recht auf das eigene Bild achten
  • In der Regel werden Eins-zu-eins-Situationen vermieden

 

  • Vermietungen an externe Personen oder Firmen

 

Wenn Räume der Pfarrei an externe Personen oder Firmen vermietet werden, die dort regelmäßige Angebote für Kinder oder Jugendliche machen, müssen die Personen, die die Kinder oder Jugendlichen betreuen, beim Abschluss des Mietvertrages:

  • ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen
  • eine Selbstauskunftserklärung und die Einverständniserklärung zur Datenspeicherung unterschreiben

 

Der Verwaltungsleiter, als Verantwortlicher für die Vermietungen, kontrolliert und dokumentiert die Führungszeugnisse und Selbstauskunftserklärungen.

 

  • Pastorale Bereiche mit persönlichem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen

 

  • Ministrantenarbeit

 

  • In der Pfarrei St. Benno erfragen Seelsorger*innen/Mesner*innen/Gruppenleiter*innen das Einverständnis einer Ministrant*in, bevor sie beim Anziehen des liturgischen Kleides helfen.
  • Im Falle eines notwendigen Einzelgesprächs zwischen einer Seelsorger*in oder Gruppenleiter*in mit einer Ministrant*in wird ein Raum gewählt, der öffentlich zugänglich ist. Eine weitere Person wird vor Beginn über das Gespräch in Kenntnis gesetzt oder anschließend informiert.
  • Kinder und Jugendliche werden von Seelsorger*innen und Gruppenverantwortlichen nicht in private Räume mitgenommen. Einzelne dürfen nicht bevorzugt werden.

 

  • Zeltlager, Sommerfreizeiten, Wochenendfahrten, Übernachtungsaktionen

 

  • Bei Veranstaltungen mit Übernachtung von Kindern und Jugendlichen sind immer männliche und weibliche Betreuungspersonen anwesend.
  • Männliche und weibliche Teilnehmende schlafen in der Regel in unterschiedlichen und abgetrennten Räumen.
  • Ist eine Trennung nicht möglich, werden geschützte Bereiche zum Umkleiden gegeben.
  • Es ist selbstverständlich, dass vor dem Öffnen einer Türe zu einem Raum angeklopft wird.
  • Auf Matratzenlager wird möglichst verzichtet.
  • Braucht ein einzelnes Kind Zuwendung oder Trost, so ist die Begleitperson nicht alleine mit dem Kind. Wenigstens ist eine weitere Betreuungsperson zu informieren. Die Türe zum entsprechenden Zimmer wird nicht vollständig geschlossen.
  • Betreuungspersonen wissen um die verschiedenen Möglichkeiten, Nähe zum Kind auszudrücken, ohne das Kind körperlich berühren zu müssen (wertschätzende, ruhige Sprache, einen Tee bringen, Taschentuch reichen, vorlesen, …).
  • Erziehungsberechtigte sind von diesem Geschehen möglichst zeitnah zu informieren.
  • Wird in einem akuten Krankheitsfall eines Kindes oder eines Jugendlichen eine Versorgung im Zelt/ Zimmer notwendig, ist grundsätzlich eine zweite Leiter*in dazu zu holen.
  • Die Versorgung von weiblichen Kindern und Jugendlichen übernimmt eine weibliche Leiterin. Die Versorgung von männlichen Kindern und Jugendlichen übernimmt ein männlicher Leiter. In akuten Notfällen und bei Gefahr im Verzug geht natürlich die sofortige Hilfe vor: dann darf auch ein männlicher Betreuer sich um ein Mädchen kümmern und eine weibliche um einen Buben.
  • Vor der Veranstaltung gibt es Absprachen und Regeln für die Teilnehmer*innen hinsichtlich eines verantworteten Umgangs mit Handy (i.S.v. Internetzugang) und Bildern. Die Regeln orientieren sich am Abschnitt Social Media dieses Schutzkonzeptes.
  • Bei der Freizeit selbst werden Rahmenbedingungen und weitere Regeln erarbeitet, die den achtsamen Umgang sicherstellen (sog. „Lagerordnung“).
  • Die Leitung stellt zu jedem Zeitpunkt sicher, dass die Aufsichtspflicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
  • Die Gruppenleiter*innen sind sich ihrer Verantwortung den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen gegenüber bewusst, Tabak und Alkohol nicht in deren Beisein und nicht vor dem Zubettgehen der Teilnehmer*innen zu konsumieren. Durch Alkohol auffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene werden von der Jugendseelsorger*in darauf angesprochen und können von der Leitung ausgeschlossen werden.

 

  • Segnung von Kindern innerhalb der Liturgie

 

  • Kommunionspender*innen gehen beim Kommuniongang vom Einverständnis aus, dass das Kind gesegnet und damit am Kopf berührt werden darf. Eine abwehrende oder irritierte Haltung des Kindes wird respektiert.
  • Bei Segnung im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Hort sowie Kinder- und Spielgruppen) wird vor der eigentlichen Segnung das Einverständnis des Kindes erfragt. Das kann entweder im direkten Zueinander geschehen oder es kann in der Gruppe in einer geeigneten, nicht ausschließenden Form erfolgen. Eine abwehrende oder irritierte Haltung des Kindes wird respektiert. Eine besondere Aufmerksamkeit erfahren dabei Kinder anderer Konfessionen oder Religionsgemeinschaften.

 

  • Sakramentale Feiern und Seelsorggespräche

 

  • Es werden Riten, die innerhalb einer sakramentalen Feier mit einer Berührung einhergehen, im/in vorbereitenden Gespräch(en) – soweit möglich – angesprochen und der Vollzug erklärt (Taufe, Firmung, Trauung, Beichte, Krankensalbung).
  • Allgemeine Krankensalbungen finden zweimal jährlich im Rahmen eines öffentlichen Gottesdienstes statt. Die Berührung zur Salbung ist Voraussetzung. Bei anwesenden Gläubigen, die um die Salbung bitten, wird das Einverständnis zur Salbung an Händen und Stirn vorausgesetzt.
  • Wenn ein Priester zu einer Krankensalbung in den unterschiedlichen Formen gerufen wird, wird das Einverständnis vorausgesetzt, die erkrankte Person, die sich unter Umständen selbst nicht mehr äußern kann, zur Salbung an Stirn, Hand und je nach Ritus auch an Augen, Ohren, Mund und Füßen berühren zu dürfen. Immer sollen auch weitere Personen (Angehörige, Pflegepersonal) bei der Feier der Krankensalbung zugegen sein. Ist diese Möglichkeit z. B. im Krankenhaus nicht gegeben, muss das Pflegepersonal von der Krankensalbung zumindest in Kenntnis gesetzt und in der Nähe erreichbar sein.
  • Sakramentale Einzelgespräche bei der Feier der Versöhnung (im Rahmen der Erstkommunion- bzw. Firmvorbereitung) finden in einem quasi öffentlichen Raum statt. Dabei wird darauf geachtet, dass einerseits ein möglichst geschützter Rahmen gegeben wird, das Gespräch aber nie in einem abgeschlossenen, nicht einsehbaren Raum stattfindet. Kinder und Jugendliche sind nie mit den anwesenden Priestern allein im Kirchenraum.
  • Es ist selbstverständlich, dass die sich im Gespräch befindenden Personen einen ausreichend großen Abstand zueinander haben.
  • Bei der Feier der Versöhnung erfragt der Priester das Einverständnis des Kindes oder des Jugendlichen, bevor er zur Lossprechung die Hände auflegt.
  • Wird das Einverständnis durch das Kind oder den Jugendlichen nicht gegeben, so wird die Lossprechung selbstverständlich nur mit ausgebreiteten Armen gespendet, ohne körperliche Berührung.
  • Sakramentale Einzelgespräche finden zu den öffentlich ausgeschriebenen Zeiten im so genannten Beichtstuhl der jeweiligen Kirche statt. Erwachsene können auf eigenen Wunsch hin das Beichtgespräch in einem Beichtzimmer (i. d. Regel in der Krypta) führen.
  • Planbare pastorale Einzelgespräche mit einem pastoralen Mitarbeiter, die z. B. der geistlichen Begleitung dienen, finden nur in einsehbaren Räumen (i. d. Regel in der Krypta) oder in den offiziellen Räumen des Pfarrbüros und während der Betriebszeit statt.
  • Bei aus pastoralen Gründen notwendigen Hausbesuchen bei Schutzbefohlenen werden Angehörige und/oder Kolleg*innen vorher oder danach vom Besuch informiert.

 

  • Betreuung der ukrainischen und anderer Flüchtlinge

 

  • Die privaten Zimmer der Flüchtlinge dürfen nicht unaufgefordert betreten werden.
  • Die Sanitärräume dürfen nur zu Reinigungs- und Wartungsarbeiten betreten werden. Dies sollte vorher angekündigt werden.
  • Kinder und jugendliche Geflüchtete dürfen nicht ohne Sorgeberechtigte in private Räume eingeladen werden.
  • Eins-zu-eins-Situationen mit den Kindern/Jugendlichen werden vermieden.
  • Alle Helfenden sind sich des Machtgefälles zu den Betreuten bewusst und nutzen dieses nicht zur Stillung eigener Bedürfnisse aus.

 

  • Social Media

 

Für uns ist der verantwortliche Umgang mit den neuen sozialen Medien in allen Bereichen wichtig. Dabei sind v. a. die Persönlichkeitsrechte zu wahren.

 

  • Bild- und Tonmitschnitte müssen von allen Beteiligten bzw. ihren Erziehungsberechtigten genehmigt werden.
  • Vor der Veröffentlichung von Bild- und Tondokumenten von Kindern/Jugendlichen durch die Pfarrei wird das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt.
  • Es werden keine Bilder veröffentlicht, die jemanden bloßstellen oder missbraucht werden könnten (z. B. Fotos in Badebekleidung oder Schlafanzug).
  • Beim Erstkommunionausflug gibt es ein Handyverbot wie in der Schule.
  • Die jeweils verantwortlichen Seelsorger*innen teilen diese Regeln Eltern, Kindern und Jugendlichen mit. Sie bzw. die ehrenamtlichen Mitarbeitenden greifen ein, wenn sie Verstöße bemerken.
  • Eltern von Minderjährigen werden informiert, mit welchen sozialen Kommunikationsmitteln der Kontakt zwischen Seelsorgern und Schutzbefohlenen gepflegt wird. Falls bestimmte Formen nicht gewünscht sind, haben die Erziehungsberechtigten selbstverständlich ein Widerspruchsrecht.
  • Private Kontaktdaten, insbesondere Handynummern, werden nur mit Genehmigung der Betroffenen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten weitergegeben.
  • Per E-Mail versendete Nachrichten werden nur an direkte Gesprächspartner verschickt. Zur Gruppenkommunikation werden die Adressen – bei sich bisher unbekannten Personen und nicht zu einer Gruppe (Gremium) zugehörigen Personen – in BCC (Blind Carbon Copy; „Blindkopie“) verschickt.
  • Für die Kinder- und Jugendarbeit gilt das Jugendschutzgesetz, d. h. es dürfen keine Filme in der Jugendarbeit gezeigt werden, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben.
  • Pornographische oder gewaltverherrlichende Filme werden in den Räumen von St. Benno und bei Veranstaltungen der Pfarrei nicht gezeigt.

 

  • Räumlichkeiten/Gelände/Weg

 

Die meisten Räume in St. Benno sind sicher. So gibt es z. B. ein Fenster in der Ministrantensakristei.

Wenn Kinder Wege zwischen verschiedenen Gebäuden der Pfarrei zurücklegen müssen, werden sie in der Regel von Gruppenleiter*innen begleitet.

 

  • Soziales Klima und Miteinander

 

In St. Benno gehen wir gewaltfrei und wertschätzend miteinander um! Diese Maxime soll in allen Bereichen der Pfarrei gelten, also auch in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Folgende Maßnahmen sollen dieses wertschätzende Klima stärken:

  • in Kinder- und Jugendgruppen werden Gruppenregeln erarbeitet
  • in Projektgruppen, in denen nicht genügend Zeit ist, Regeln zu erarbeiten, werden diese von den Gruppenleiter*innen eingeführt
  • bei Verstößen gegen diese Regeln müssen die Gruppenleiter*innen intervenieren
  • Verstöße müssen sanktioniert werden – Sanktionsregeln müssen auch transparent gemacht sein
  • Die Gruppenleiter*innen haben Vorbildfunktion, sollten also selber auf einen gewaltfreien und wertschätzenden Umgang untereinander achten, insbesondere auch auf die Wortwahl.
  • Nach Möglichkeit werden die Kinderrechte in Kinder- und Jugendgruppen thematisiert.

 

  • Sexualerziehung

 

Sexuelle Übergriffe geschehen häufiger in Milieus, in denen entweder Sexualität tabuisiert wird oder eine übermäßig liberale Einstellung zur Sexualität herrscht.

In der Kirche besteht eher die Gefahr, Sexualität zu tabuisieren. Deshalb ist es wichtig, dass sich Kinder und Jugendliche auch im Pfarreikontext mit Sexualität auseinander setzen dürfen und einen lebensförderlichen Umgang mit ihrer Geschlechtlichkeit lernen.

Bisher hat es folgende Veranstaltungen in St. Benno gegeben:

  • MFM- Workshop (My Fertility Matters) für Jungen und Mädchen in der Vorpubertät; Ziel: eine wertschätzende Einstellung zum Frau-/Mann-Werden, zum eigenen Körper und zur eigenen Fruchtbarkeit gewinnen; Wissen über Zyklus der Frau und Zeugung
  • Kinderselbstbehauptungstrainings-Wochenende
  • Wahlprojekt in der Firmvorbereitung: „Let’s talk about sex.“

Es wird angestrebt, alle drei bis vier Jahre eine Veranstaltung zur Sexualerziehung in St. Benno anzubieten. Verantwortlich hierfür ist der Jugendseelsorger/die Jugendseelsorgerin.

Grundsätzlich sollen in St. Benno Kinder und Jugendliche darin unterstützt werden, ein starkes Selbstbewusstsein und positives Selbstbild zu entwickeln.

 

  • Transparenz/Beschwerdemanagement

 

  • Ansprechpartner*innen

 

Es gibt in St. Benno schon Ansprechpartner*innen, an die sich Kinder, Jugendliche und Eltern wenden können, wenn sie Grenzverletzungen oder Übergriffe wahrnehmen/vermuten:

  • Bereich Jugend: Gruppenleiter*innen, Firmbegleiter*innen, Jugendseelsorger*in (z. Zt. Pfr. Ludwig Sperrer)
  • Bereich Pfarrbücherei (z. Zt. Pfr. Ludwig Sperrer)
  • Bereich Erstkommunion: Gruppenleiter*innen, hauptamtliche Seelsorger*in (z. Zt. Ulrich Wandner)
  • Krippenspielprojekt, Eltern-Kind-Gruppen: Gruppenleiter*innen, hauptamtliche Seelsorger*in (z. Zt. Franziska Bromberger)
  • Bereich Nachbarschaftshilfe: Nachbarschaftshelfer*innen, hauptamtliche Seelsorger*in (z. Zt. Gerhard Hauke)
  • Bereich ukrainische Geflüchtete: Betreuer*innen, Pfr. Ludwig Sperrer

Allerdings wissen viele nicht, dass sie diese Personen ansprechen können. Deshalb ist Bewusstseinsbildung wichtig, d. h. es muss ausdrücklich gesagt werden, dass diese Leute angesprochen werden können, wenn eine Situation ein Kind/einen Jugendlichen belasten oder es/er sich bedrängt fühlt.

Mögliche Orte/Gelegenheiten, um diese Transparenz zu schaffen:

  • auf der Homepage von St. Benno in den entsprechenden Bereichen auf das Schutzkonzept und die Ansprechpartner hinweisen
  • auf Elternabenden und auf Handout für die Erstkommunion/Firmung Ansprechpartner benennen und zu Rückmeldung ermutigen
  • in der ersten Gruppenstunde bei EKO- bzw. Firmvorbereitung den Kindern und Jugendlichen sagen, dass sie sich bei Problemen immer an die Gruppenleiter*innen wenden können.
  • Bei der Ministrantenvollversammlung den Ministrant*innen sagen, dass sie sich bei Problemen an die Gruppenleiter*innen oder die Jugendseelsorger*in wenden können.

 

  • Dokumentation

 

  • Alle Hinweise und Beschwerden, die an die Ansprechpartner heran getragen werden, werden dokumentiert. (Dokumentationsformular, Handreichung für Ehrenamtliche, S. 22)
  • Auch über das weitere Vorgehen wird ein Protokoll erstellt.
  • Die Dokumentation über den gesamten Vorgang wird verschlossen aufbewahrt.
  • Eingegangene Beschwerden werden zeitnah beantwortet.
  • Der Beschwerdegeber wird über den Fortgang der Bearbeitung informiert.

 

 

  • Intervention

 

Man unterscheidet „Grenzverletzungen“, „Sexuelle Übergriffe“ und „Strafbare Handlungen“ (vgl. Handreichung für Ehrenamtliche, S. 6 – 8).

  • Bei Verdacht auf „Sexuelle Übergriffe“ oder „Strafbare Handlungen“ im kirchlichen Kontext wenden sich die oben genannten Ansprechpartner*innen der Pfarrei an die „Bischöflichen Beauftragten der Erzdiözese München und Freising für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst“. Diese sind extern und unabhängig:
    jur. Martin Miebach
    Pacellistraße 4
    80333 München
    Mobil: 01 74 / 3 00 26 47
    E-Mail: MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de
    Dipl. Psych. Kirstin Dawin
    St.-Emmeram-Weg 39
    85774 Unterföhring
    Telefon: 0 89 / 20 04 17 63
    E-Mail: KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de
    Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig
    Postfach 42
    82441 Ohlstadt
    Telefon: 0 88 41 / 6 76 99 19
    Mobil: 01 60 / 8 57 41 06
    E-Mail: ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de
  • Außerdem soll eine Beratung durch kirchliche und/oder außerkirchliche Fachstellen stattfinden: z. B. Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene sexuellen Missbrauchs der Erzdiözese München und Freising (089/2137-77000), MIM – Münchner Informationszentrum für Männer e. V. (089/5439556), Wildwasser München e. V. (089/60039331).
  • Erst nach dieser Fachberatung wird entschieden, wie weiter vorgegangen wird.
  • Höchste Priorität hat immer der Schutz der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.

 

  1. Schlusswort

 

Grundlegend bleibt, dass wir in St. Benno tatsächlich „miteinander achtsam leben“. Das Schutzkonzept kann nur wirksam sein, wenn alle hier sich für einen gewaltfreien und wertschätzenden Umgang verantwortlich wissen.