Die Kirchenverwaltung vertritt zum einen die Kirchenstiftung, zum anderen alle Kirchensteuerzahler und Kirchensteuerzahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde. Ihre Hauptaufgabe ist die Verwaltung der Finanzen und des Vermögens der Kirchenstiftung. Daneben ist sie zuständig für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen und das Personal der Kirchenstiftung.
Die Kirchenverwaltung wird alle sechs Jahre von den Gemeindemitgliedern ab 18 Jahren gewählt – zuletzt am 18. November 2018.